Arbeitsrechtliche Beratung in Frankfurt: Telefon 069 583 010 710
Im Arbeitsrecht muss es meist schnell gehen
Erstberatung
Im Arbeitsrecht muss es meist schnell gehen. Nicht nur, dass mitunter kurze Fristen laufen, Sie wollen auch baldige Klarheit über Ihre Rechte.
So geht es am schnellsten
Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf und teilen Sie Ihr Anliegen mit:
069 / 583 010 710
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kuendigungsanwalt.de bzw.
nutzen Sie unser Kontaktformular (unten).
Kostenfrei unverbindlich
Bei Ihrem ersten Anruf findet – sofern Sie es wünschen - ein kurzes, für Sie unverbindliches Vorgespräch statt. Wenn wir terminlich gebunden sind, rufen wir Sie zurück.
Einfach Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf und teilen Sie Ihr Anliegen mit:
069 / 583 010 710 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kuendigungsanwalt.de bzw. nutzen Sie
unser Kontaktformular.
Bei Ihrem ersten Anruf findet – sofern Sie es wünschen - ein kurzes, für Sie unverbindliches Vorgespräch statt. Wenn wir terminlich gebunden sind, rufen wir Sie zurück.
Den Termin vereinbaren Sie entweder direkt mit uns oder mit unserem Sekretariat. Geben Sie bitte in jedem Fall eine Rückrufnummer (unter der Sie tagsüber erreichbar sind) und – wenn es um eine Kündigung geht – auch das Datum an, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben.
Zum Termin sollten Sie alle Unterlagen mitbringen, die sich auf Ihre Fragen und Ihr Arbeitsverhältnis beziehen (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehaltsabrechungen der letzten drei Monate, ggf. Abmahnungen und sonstige Schriftstücke, die im Zusammenhang mit Ihrem Anliegen stehen).
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie die Versicherungsdaten ebenfalls dabei haben (oder vorher telefonisch durchgeben). Die Anmeldung des Schadensfalles bei Ihrer Versicherung übernehmen wir für Sie.
Hinweis
Rechtsschutzversicherungen versuchen gelegentlich, ihre Versicherten an ihre Vertragsanwälte zu vermitteln, mit denen sie besonders günstige Konditionen ausgehandelt haben.
Unabhängig von der Frage, an wen Sie auf diesem Wege geraten, weisen wir darauf hin, dass Sie aufgrund Ihres Versicherungsvertrags das Recht auf freie Anwaltswahl haben und somit selbst entscheiden können, welchem Anwalt Sie Ihr Vertrauen schenken!
Ihr Termin
Im Termin werden wir Ihren Fall ausführlich besprechen. Sie entscheiden, ob Ihnen die Beratung genügt oder ob Sie uns einen weitergehenden Auftrag erteilen (z.B. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Geltendmachung Ihrer Ansprüche, Erhebung einer Kündigungsschutz-Klage usw.).
Sie erhalten in der Regel einen Termin innerhalb der nächsten ein oder zwei Arbeitstage (in besonders dringenden Fällen auch früher).
Wenn es besonders dringend ist, erhalten Sie umgehend einen persönlichen Termin.